Am 21.05.2019 veröffentlichte die EU Kommission eine Pressemitteilung zur Einwegkunststoff-Direktive. Außerdem erschien am darauf folgenden Tag ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung. Beide Veröffentlichungen führten zu Missverständnissen hinsichtlich dem Image von expandiertem Polystyrol = EPS (airpop / Styropor). EPS ist jedoch als Verpackungsmittel nicht weg zu denken – zu recht. Daher hat die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. EPS einem Faktencheck unterzogen. 

Die europäische Einwegkunststoff-Direktive verbietet To-Go-Einwegverpackungen aus EPS. Das darin zu schützende Essen muss ohne weitere Zubereitung direkt konsumiert werden können. Die Süddeutsche Zeitung hat jedoch mit dem Titel des Artikel von einem allgemeinen Verbot von EPS-Verpackungen gesprochen. Diese Aussage ist falsch.

EPS hat einen sehr vielfältigen Verpackungsanwendungsbereich. Hauptsächlich wird es bei Elektrogeräten wie Waschmaschinen und Co verwendet. Aber auch im Pharma- oder Lebensmittelbereich kommt es aufgrund seiner guten thermischen Isolierung zum Einsatz.

EPS besteht nur aus 2% aus Polystyrol. Der Rest ist Luft. Es wird also sehr sparsam mit Erdöl umgegangen. Außerdem ist EPS sehr gut recyclebar, da es keine weiteren Materialien als Inhaltsstoffe verzeichnet. In Deutschland wird laut der „Conversio-Studie von 2017 zu den EPS-Abfallströmen“ bereits seit vielen Jahren EPS recycelt und zu neuen Produkten weiterverarbeitet. Auch hier erweckte der Artikel in der Süddeutschen Zeiten einen anderen Eindruck.

 

Den Newsroom.Kunststoffverpackungen haben wir bereits in einem älteren Blogbeitrag vorgestellt.

 

Den kompletten EPS Faktencheck gibt es nachzulesen unter: newsroom.kunststoffverpackungen.de